Wie versteuert man Onlyfans Einnahmen in Deutschland: Der komplette Steuer-Guide für Creator

Du verdienst auf OnlyFans regelmäßig Geld – oder planst, dein erotisches Content-Business auf das nächste Level zu heben? Dann führt kein Weg an einem Thema vorbei: Steuern. In diesem umfassenden Guide erfährst du, wie du deine Einnahmen korrekt in Deutschland versteuerst, welche Pflichten du als OnlyFans Creator hast, was du absetzen kannst und wie du steuerliche Fehler vermeidest. Klar, verständlich und direkt auf die Realität professioneller OnlyFans-Creatorinnen zugeschnitten.
Warum du als OnlyFans-Creator in Deutschland Steuern zahlen musst
Wenn du mit OnlyFans Geld verdienst, bist du in Deutschland steuerpflichtig. Denn Einnahmen aus Online-Plattformen wie OnlyFans gelten als Einkommen und müssen, je nach Höhe und Art, beim Finanzamt angegeben werden. Dabei ist es irrelevant, ob du damit haupt- oder nebenberuflich arbeitest – sobald du regelmäßige Einnahmen erzielst, besteht Meldepflicht.
Zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählen alle Gelder, die du über die Plattform erhältst: also Abogebühren, Pay-per-View-Nachrichten, Trinkgelder, Custom Content oder Affiliate-Links. Auch Sachleistungen können steuerlich relevant sein. Wer das Thema Steuern ignoriert, riskiert nicht nur hohe Nachzahlungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung.

Gewerbe oder freiberuflich? Deine steuerliche Einstufung auf OnlyFans
Einzelunternehmer – Die häufigste Wahl für OnlyFans Creator
Die meisten Creator auf OnlyFans tätigen ihre Arbeit als Einzelunternehmer. Diese Form ist unkompliziert zu gründen, erfordert wenig Startkapital und ermöglicht eine einfache Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Auch wenn du allein arbeitest, giltst du steuerlich als Unternehmer.
Freiberufler auf OnlyFans – Eine Ausnahme oder möglich?
In Einzelfällen könnte eine freiberufliche Einstufung infrage kommen, etwa wenn deine Inhalte einen klar künstlerischen Anspruch haben oder du als Musikerin, Schauspielerin oder Performerin auftrittst. Allerdings ist die Definition hier eng gefasst und muss vom Finanzamt individuell geprüft werden.
Wann du für OnlyFans ein Gewerbe anmelden musst
Sobald du dauerhaft Einnahmen erzielst, mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitest und keine freiberufliche Anerkennung vorliegt, bist du verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei deinem zuständigen Gewerbeamt und kostet je nach Stadt zwischen 20 und 60 Euro.
Kleinunternehmerregelung oder Umsatzsteuer-ID – Was passt zu dir?
Als Kleinunternehmer kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn dein Jahresumsatz im Gründungsjahr 22.000 Euro nicht übersteigt. Das klingt attraktiv, bedeutet aber auch: Du darfst keine Umsatzsteuer ausweisen oder geltend machen. Wer größere Investitionen plant oder langfristig wächst, ist mit der Regelbesteuerung besser beraten.
Unser Tipp: Wenn du planst einer der Top-Creator auf OnlyFans zu werden und richtig viel Geld zu verdienen, dann solltest du dich unbedingt von deinem Steuerberater oder deiner OnlyFans Agentur beraten lassen, um die für dich passende Besteuerungsform zu wählen – falsche Entscheidungen können später teuer werden.

Anmeldung beim Finanzamt – So startest du richtig mit OnlyFans
Die steuerliche Anmeldung ist der erste offizielle Schritt auf deinem Weg als selbstständige OnlyFans-Creatorin. Sie schafft die Grundlage für eine rechtssichere und professionelle Tätigkeit – und ist damit nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Vertrauenssignal an potenzielle Kooperationspartner und Agenturen.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrekt ausfüllen
Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, bekommst du innerhalb weniger Tage Post vom zuständigen Finanzamt. Der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ist ein zentrales Dokument, das du unbedingt sorgfältig und korrekt ausfüllen solltest. Hier wirst du unter anderem nach deiner Bankverbindung, deinem geschätzten Jahresumsatz sowie deiner Tätigkeit gefragt. Gib deine Tätigkeit möglichst konkret an, z. B. als „digitale Content-Creatorin über Plattformen wie OnlyFans“ – so hilfst du dem Finanzamt, dich korrekt einzuordnen.
OnlyFans Gewerbeanmeldung einfach erklärt
Die Anmeldung deines Gewerbes erfolgt in der Regel beim Ordnungs- oder Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Du kannst sie oft direkt online erledigen. Halte dafür folgende Unterlagen bereit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Meldebescheinigung (bei Wohnsitzwechsel)
- Formular zur Gewerbeanmeldung (oft als PDF auf der Website deines Amts erhältlich)
Die Kosten variieren je nach Standort, liegen aber meist zwischen 20 und 60 Euro. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du einen schriftlichen Nachweis, den du z. B. für dein Bankkonto oder für OnlyFans selbst nutzen kannst.
Was passiert nach der Rückmeldung des Finanzamts?
Nach Eingang deines Fragebogens prüft das Finanzamt deine Angaben und vergibt eine Steuernummer, die du ab sofort bei allen steuerlich relevanten Vorgängen angeben musst. Zusätzlich kann das Finanzamt sogenannte Vorauszahlungen auf Einkommensteuer anordnen – insbesondere, wenn du hohe Einnahmen erwartest. Die Höhe dieser Vorauszahlungen basiert auf deinen geschätzten Gewinnen und wird quartalsweise fällig.
Du wirst außerdem darüber informiert, ob du zur Umsatzsteuerpflicht zählst oder ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Diese Einordnung wirkt sich direkt auf deine Rechnungsstellung und auf mögliche Steuererstattungen aus.

Diese Steuern musst du als OnlyFans-Creator beachten
Wer mit OnlyFans ernsthaft Geld verdient, muss sich früher oder später mit mehreren Steuerarten auseinandersetzen. Ob du nebenbei startest oder bereits vier- bis fünfstellige Monatsumsätze generierst – deine steuerliche Verantwortung wächst mit deinem Erfolg. In Deutschland gelten Einnahmen aus digitalen Plattformen als steuerpflichtiges Einkommen, das du korrekt erfassen, melden und versteuern musst.
Einkommensteuer – So wird dein OnlyFans Gewinn versteuert
Der wichtigste Steuerposten ist die Einkommensteuer. Dein zu versteuernder Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen deinen betrieblichen Einnahmen und den abzugsfähigen Ausgaben. Dazu zählen z. B. Ausgaben für Equipment, wie Technik, Outfits, Marketing, Studiomiete oder Agenturhonorare.
Die Einkommensteuer wird progressiv berechnet – das bedeutet: Je höher dein Gewinn, desto höher dein Steuersatz. Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro. Das heißt: Bis zu dieser Grenze zahlst du keine Einkommensteuer. Alles darüber hinaus wird nach deinem Gesamteinkommen besteuert – inklusive anderer Einkünfte (z. B. aus einem Nebenjob oder selbstständiger Tätigkeit).
Beispiel:
Verdienst du mit OnlyFans 35.000 Euro im Jahr und hast 8.000 Euro Ausgaben, beträgt dein steuerpflichtiger Gewinn 27.000 Euro. Davon bleiben nach Abzug des Grundfreibetrags noch 14.904 Euro, die der Einkommensteuer unterliegen.
Umsatzsteuer – Wann du sie als OnlyFans Creator abführen musst und wann nicht
Umsatzsteuer ist ein oft missverstandenes Thema bei Creatorinnen. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2021 ist OnlyFans selbst verpflichtet, Umsatzsteuer auf die Provisionen, die sie von dir einbehalten, an die britische Steuerbehörde HMRC abzuführen. Diese Abführung bezieht sich jedoch nur auf das Plattformgeschäft – nicht auf zusätzliche Leistungen außerhalb von OnlyFans.
Du musst selbst Umsatzsteuer berechnen und abführen, wenn:
- Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst (Jahresumsatz über 22.000 Euro im Vorjahr und über 50.000 Euro im laufenden Jahr).
- Du Zusatzleistungen außerhalb der Plattform anbietest (z. B. Custom Content via E-Mail, Werbung auf Instagram, Produktverkäufe etc.).
- Du Rechnungen an Unternehmen im Ausland stellst (z. B. im Rahmen eines Affiliate-Deals, Shootings oder Sponsorings).
Gewerbesteuer – Ab wann sie für dich relevant wird
Die Gewerbesteuer betrifft dich nur, wenn dein Gewinn als Einzelunternehmer über 24.500 Euro jährlich liegt. Ab diesem Punkt erhebt deine Gemeinde einen sogenannten Gewerbesteuer-Hebesatz – dieser variiert je nach Standort, liegt aber meist zwischen 7 % und 17 % des übersteigenden Gewinns.
Wichtig:
Gewerbesteuer kannst du teilweise auf die Einkommensteuer anrechnen lassen, wodurch sich die Doppelbesteuerung abmildert. Dennoch kann die Gewerbesteuer bei hohem Gewinn einen nicht unerheblichen Teil deiner Einnahmen kosten – besonders wenn du in einer Großstadt oder Gemeinde mit hohem Hebesatz tätig bist.
Beispiel zur Berechnung der Gewerbesteuer:
Gewinn: 40.000 Euro
Freibetrag: 24.500 Euro
Zu versteuern: 15.500 Euro
Gewerbesteuer (bei 14 % Hebesatz): ca. 2.170 Euro
Anlage G – So trägst du deine Einnahmen in der Steuererklärung ein
Als OnlyFans Creator mit gewerblichen Einkünften musst du deine Einnahmen in der „Anlage G“ der Einkommensteuererklärung eintragen. Grundlage dafür ist entweder:
- die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – für Kleinunternehmer und alle ohne Buchführungspflicht
- oder eine vollständige Bilanz, falls du freiwillig bilanzierst oder zur Buchführung verpflichtet bist (z. B. bei hohen Umsätzen, Kapitalgesellschaften etc.)
Für die Abgabe nutzt du in der Regel das Online-Portal Elster oder steuerliche Tools wie WISO Steuer, Taxfix, Smartsteuer oder Kontist. Diese Anwendungen führen dich Schritt für Schritt durch die Erklärung und berechnen automatisch deine Steuerlast.

Was kannst du von der Steuer absetzen? Betriebsausgaben für OnlyFans Creator
Als professioneller OnlyFans Creator kannst du viele Ausgaben, die du im Rahmen deiner Tätigkeit hast, steuerlich absetzen. Das senkt deinen zu versteuernden Gewinn und damit deine Steuerlast – legal und effektiv. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten betrieblich veranlasst sind, also unmittelbar mit deiner Content-Produktion, Vermarktung oder Plattform-Nutzung in Verbindung stehen.
Typische absetzbare Betriebsausgaben für OnlyFans-Creator
- Kamera- und Lichtequipment: Alles, was du für deine Aufnahmen nutzt – von der DSLR über das Ringlicht bis zum Stativ – zählt als Betriebsausgabe. Auch Ersatzteile, Objektive und Reparaturen sind absetzbar.
- Outfits, Requisiten und Make-up: Reizwäsche, Kostüme, Latex, Perücken oder Bodypaint zählen steuerlich als „beruflich veranlasste Bekleidung“, sofern sie ausschließlich im Rahmen deiner Content-Produktion verwendet werden. Gleiches gilt für Make-up, Körperpflegeprodukte und Requisiten wie Möbel oder Dekoartikel.
- Software, Plattformgebühren und Zahlungsanbieter: Gebühren, die dir durch OnlyFans, Paxum, CosmoPayment oder andere Tools entstehen, kannst du vollständig ansetzen. Auch Bildbearbeitungsprogramme, Videoeditoren und Cloudspeicher zählen dazu.
- Werbung, Agenturkosten und Beratung: Werbeanzeigen auf Instagram oder TikTok, ein bezahlter PR-Bericht oder das Honorar für deine Management-Agentur gelten als abzugsfähige Ausgaben. Auch Coaching, Strategie-Calls oder rechtliche Beratung sind begünstigt.
- Homeoffice, Laptop und Smartphone: Wenn du zu Hause arbeitest, kannst du anteilig Miete, Strom, Heizung und Internet absetzen – abhängig von der Raumgröße und Nutzung. Gleiches gilt für beruflich genutzte Technik wie Laptop, Monitor, Smartphone oder Mikrofon.
- Reisekosten und Studiomiete: Hotelübernachtungen, Fahrtkosten (z. B. per Bahn oder Kilometergeld für den Pkw), sowie Mietkosten für Studios, Airbnb-Locations oder Fotolocations lassen sich absetzen – vorausgesetzt, die Reise hatte nachweislich einen geschäftlichen Zweck.
Einnahmen und Ausgaben von OnlyFans korrekt dokumentieren
Als selbstständiger OnlyFans Creator bist du gesetzlich verpflichtet, deine Einnahmen und Ausgaben vollständig, korrekt und nachvollziehbar zu dokumentieren. Wer das von Beginn an strukturiert angeht, erspart sich nicht nur Stress bei der Steuererklärung, sondern reduziert auch das Risiko teurer Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen. Gerade für digitale Creator ist eine saubere Buchführung ein elementarer Bestandteil des professionellen Arbeitens.
Einnahmen erfassen – Brauchst du eine Rechnung?
Da OnlyFans als Plattform die Zahlungsabwicklung übernimmt, brauchst du für Einnahmen über die Plattform keine klassischen Rechnungen an deine Fans oder Abonnenten ausstellen. Der Zahlungsfluss ist durch die Plattform belegt – das reicht in der Regel für das Finanzamt aus. Trotzdem solltest du:
- jeden Zahlungseingang dokumentieren (z. B. Datum, Betrag, Verwendungszweck, Quelle),
- regelmäßig deine Abrechnungen von OnlyFans herunterladen,
- und diese in deine Buchhaltung übernehmen.
Wichtig: Wenn du außerhalb von OnlyFans Einnahmen erzielst – etwa durch Custom Content, Kooperationen, Werbung oder Spenden via Drittplattformen (z. B. Ko-fi, PayPal, Patreon) – musst du unter Umständen formelle Rechnungen schreiben, insbesondere wenn dein Kunde ein Unternehmen ist oder im Ausland sitzt.
Beispiel wann du als OnlyFans Creator eine Rechnung stellen musst:
Ein Fan bestellt über Instagram ein individuelles Video gegen Direktüberweisung. Hier solltest du eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen und die Zahlung belegen.
Belegpflicht und Aufbewahrung – Was das Finanzamt erwartet
In Deutschland gilt eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren für alle steuerlich relevanten Unterlagen. Dazu gehören:
- Einnahmenübersichten (auch digital gespeichert),
- Rechnungen (aus- und eingehend),
- Kontoauszüge,
- E-Mail-Korrespondenz mit Kunden oder Agenturen,
- digitale Nachweise wie Screenshots, PDFs und Belege aus Apps.
Damit das Finanzamt im Fall einer Prüfung deine Angaben nachvollziehen kann, solltest du zu jeder Buchung eine kurze Notiz erfassen – etwa „Outfit für Halloween-Shooting“, „Miete für Airbnb-Location Shooting Berlin“ oder „Trinkgeld via OnlyFans Livestream“.
Unser Tipp:
Erstelle monatlich ein Backup deiner Belege in einer Cloud (z. B. Google Drive oder Dropbox) und archiviere sensible Daten verschlüsselt. So bist du im Ernstfall schnell auskunftsfähig – auch bei Hardwareverlust.

Häufige Fehler beim Versteuern von OnlyFans-Einnahmen
Auch wenn du mit deiner kreativen Arbeit auf OnlyFans selbstständig bist, gilt: Du übernimmst gleichzeitig unternehmerische Verantwortung – und dazu gehört die korrekte Besteuerung deiner Einnahmen. Viele Creator begehen hier unbewusst schwerwiegende Fehler, die nicht nur teuer, sondern im schlimmsten Fall sogar strafrechtlich relevant sein können. Wer sich frühzeitig informiert und vorbereitet, kann Risiken vermeiden und professionell handeln.
Steuerhinterziehung durch Unwissenheit vermeiden
Einer der häufigsten Fehler: Die Annahme, dass OnlyFans-Einnahmen „unter dem Radar“ bleiben – insbesondere wenn die Zahlungen über ausländische Zahlungsdienstleister wie Paxum oder CosmoPayment erfolgen. Doch Plattformen sind zunehmend verpflichtet, Zahlungsflüsse zu melden (Stichwort: DAC7 EU-Richtlinie). Auch Banken übermitteln bei größeren oder auffälligen Transaktionen automatisch Daten an die Finanzbehörden.
Was du beachten solltest:
- Einnahmen aus OnlyFans sind ab dem ersten Euro steuerpflichtig.
- Auch Nebenverdienste müssen in der Steuererklärung vollständig angegeben werden.
- Wenn du keine Angaben machst, riskierst du Nachzahlungen, Bußgelder oder sogar eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.
Rücklagen bilden – Damit dich die Nachzahlung nicht überrascht
Viele OnlyFans Creator sehen hohe monatliche Einnahmen als „frei verfügbares Einkommen“ und übersehen dabei, dass ein erheblicher Teil davon steuerlich abzuführen ist. Besonders im ersten Jahr, wenn du noch keine Vorauszahlungen leistest, kann die erste Steuererklärung zu einer hohen Nachzahlung führen.
Empfohlene Rücklagenquote:
- 30 % bis 35 % deines monatlichen Gewinns solltest du sicherheitshalber für Steuern zurücklegen.
- Bei hohem Umsatz und absehbarer Gewerbesteuerpflicht sogar bis zu 40 %.
Beispiel:
Bei einem Monatsgewinn von 5.000 Euro solltest du mindestens 1.500 Euro separat auf einem Rücklagenkonto parken – idealerweise auf einem Unterkonto ohne Zugriff im Alltag.
Steuerberater oder nicht? Wann du dir Hilfe holen solltest
Je erfolgreicher du mit OnlyFans wirst, desto komplexer werden auch deine steuerlichen Pflichten. Wer monatlich vierstellige Beträge verdient, mit mehreren Zahlungsanbietern arbeitet oder nebenbei ein offizielles Gewerbe betreibt, kommt früher oder später an einen Punkt, an dem professionelle Unterstützung nicht nur sinnvoll, sondern notwendig wird. Ein spezialisierter Steuerberater hilft dir dabei, Ordnung in deine Finanzen zu bringen, Fehler zu vermeiden und das volle Potenzial deiner Betriebsausgaben auszuschöpfen.
In diesen Fällen ist ein Steuerberater besonders empfehlenswert:
- Du erzielst regelmäßig hohe Einnahmen und möchtest deine Steuerlast legal optimieren.
- Du möchtest von der Kleinunternehmerregelung in die Regelbesteuerung wechseln.
- Du bietest zusätzlich zum Content auch Coaching, Affiliate-Links oder Merch an.
- Du erhältst Einkünfte aus dem Ausland und benötigst Hilfe bei der korrekten steuerlichen Behandlung.
- Du willst dich auf dein Business konzentrieren, statt Stunden mit Elster und Belegsortierung zu verbringen.
Ein Steuerberater übernimmt nicht nur die laufende Buchhaltung und die Erstellung der Steuererklärungen, sondern prüft auch deine Rücklagenplanung, die Wahl der richtigen Rechtsform und eventuelle Nachzahlungen oder Fördermöglichkeiten. Durch geschickte Gestaltung kannst du oft mehrere tausend Euro pro Jahr sparen – völlig legal und stressfrei.
Unser Tipp:
Achte bei der Auswahl deines Steuerberaters darauf, dass er Erfahrung mit digitalen Geschäftsmodellen und Plattformen wie OnlyFans, Patreon oder Twitch hat. Idealerweise arbeitet er bereits mit Influencern, Models oder Online-Unternehmerinnen zusammen.
Alternative oder Ergänzung: Professionelles OnlyFans Management
Ein erfahrener Steuerberater ist gut – ein spezialisiertes OnlyFans Management kann jedoch noch mehr. Neben der steuerlichen Begleitung unterstützt dich ein professioneller Partner wie FEM Management zusätzlich in Bereichen wie:
- Content-Strategie & Branding
- Monetarisierungsoptimierung
- Kommunikation mit Plattformen und Dienstleistern
- Rechtliche Themen (z. B. bei Leaks oder AGB)
- Auswertung von Kennzahlen & Performance-Monitoring
Vor allem für Creatorinnen, die langfristig wachsen und ein echtes Business aufbauen möchten, ist diese Kombination aus Management und Steuerkompetenz ideal.
Abschluss & Ausblick: Mit Steuerwissen zum nachhaltigen Erfolg auf OnlyFans
Wenn du als Content-Creator auf OnlyFans ernsthaft Geld verdienen möchtest, solltest du dich nicht nur mit Performance, Follower-Wachstum und Content-Strategie beschäftigen, sondern auch mit deiner steuerlichen Verantwortung. Denn wer professionell arbeitet, muss auch professionell abrechnen – und genau das unterscheidet erfolgreiche Top-Creator von kurzfristigen Einsteigern.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Einnahmen aus OnlyFans sind in Deutschland ab dem ersten Euro steuerpflichtig.
- In der Regel wirst du als gewerblicher Einzelunternehmer eingestuft.
- Eine rechtzeitige Gewerbeanmeldung und das korrekte Ausfüllen des steuerlichen Fragebogens sind Pflicht.
- Du kannst zahlreiche Betriebsausgaben absetzen – von Technik über Outfits bis hin zu Studiomiete und Reisekosten.
- Eine strukturierte Dokumentation deiner Einnahmen und Ausgaben ist unerlässlich.
- Rücklagen für Steuern sollten mindestens 30 % deiner monatlichen Gewinne betragen.
Ausblick: Was OnlyFans Creator steuerlich erwartet
Der Markt für digitale Dienstleistungen wächst – und damit auch das Interesse der Finanzämter an Plattformen wie OnlyFans. Mit Regulierungen wie der DAC7-Richtlinie wird die Meldepflicht für Plattformbetreiber innerhalb der EU seit 2025 verschärft – das bedeutet: Deine Einnahmen sind für die Behörden noch leichter nachvollziehbar.
Wer sich jetzt professionell aufstellt, schafft nicht nur die Basis für rechtliche Sicherheit, sondern auch für echtes Wachstum. Ein durchdachtes Steuerkonzept, saubere Buchhaltung und eine klare Strategie unterscheiden Top-Creator von Gelegenheitsverdienern.
Wenn du diesen Weg nicht allein gehen möchtest, bietet dir eine erfahrene OnlyFans Agentur wie FEM die perfekte Unterstützung – nicht nur bei steuerlichen Fragen, sondern auch bei Positionierung, Monetarisierung und Reichweitenaufbau.
Du willst dein Creator-Business skalieren, sicher arbeiten und mit klarer Strategie zu den erfolgreichsten OnlyFans-Creatorinnen gehören?
Dann bewirb dich jetzt bei FEM Management und werde Teil unserer exklusiven Creator-Community.
Solltest du noch Fragen haben, kannst du uns jederzeit eine Direktnachricht auf Instagram unter @fem.management oder eine E-Mail an info@fem-management.com schicken. Wir freuen uns auf dich!
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Besteuerung von OnlyFans-Einnahmen
Ab wann muss ich meine OnlyFans-Einnahmen versteuern?
Sobald du Geld verdienst – also ab dem ersten Euro. Es spielt keine Rolle, ob du das haupt- oder nebenberuflich machst. In Deutschland sind auch kleine Nebeneinkünfte grundsätzlich steuerpflichtig.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich auf OnlyFans aktiv bin?
Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. In vielen Fällen musst du Nebentätigkeiten melden – vor allem, wenn sie deine Leistungsfähigkeit beeinflussen oder in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen könnten.
Wie wird die Auszahlung von OnlyFans steuerlich behandelt?
Steuerlich zählt der Zeitpunkt der Auszahlung – also der Tag, an dem das Geld auf deinem Konto landet. Ab diesem Moment gelten die Einnahmen als zu versteuern. Du solltest sie sauber dokumentieren, z. B. über Kontoauszüge oder ein Einnahmenbuch.
Ist OnlyFans eine Nebentätigkeit – und was bedeutet das steuerlich für mich?
Wenn du hauptberuflich etwas anderes machst, gilt OnlyFans als Nebentätigkeit. Trotzdem musst du sie beim Finanzamt angeben, eine Steuernummer beantragen und deine Einnahmen korrekt versteuern – egal, wie gering sie sind. Auch bei Nebentätigkeit können Umsatzsteuerpflicht und Gewerbeanmeldung relevant werden.
Muss ich für OnlyFans Rechnungen schreiben – und wenn ja, an wen?
Für deine Fans auf OnlyFans brauchst du keine Einzelrechnungen. Wenn du aber individuelle Dienstleistungen außerhalb der Plattform anbietest (z. B. über DMs oder Telegram), solltest du bei Geschäftskunden eine ordnungsgemäße Rechnung stellen – mit Name, Steuernummer, Leistungsdatum und Betrag. So bist du bei einer Steuerprüfung auf der sicheren Seite.1